Laser der Klassen 1 und 2 richten beim kurzzeitigen Scheinen in die Augen keinen Schaden an und sind guten Gewissens für Vorträge verwendbar. Bei langem Schein in die Augen oder Verwendung einer Lupe können jedoch gesundheitliche Schäden auftreten. Laser der Klasse 3 und 4 sind gefährlich für die Netzhaut und können die Augen schädigen. Sie darf man nicht auf einen Menschen richten.
Laser der Klassen 1 und 2 richten beim kurzzeitigen Scheinen in die Augen keinen Schaden an und sind guten Gewissens für Vorträge verwendbar. Bei langem Schein in die Augen oder Verwendung einer Lupe können jedoch gesundheitliche Schäden auftreten. Laser der Klasse 3 und 4 sind gefährlich für die Netzhaut und können die Augen schädigen. Sie darf man nicht auf einen Menschen richten.